Do. 12. März 2026 -

Zwei Jahre danach: Was hat das MedCanG gebracht

Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Fragestellungen rund um die Versorgung mit medizinischem Cannabis

Die Versorgung mit medizinischem Cannabis berührt eine Vielzahl von gesundheitsrechtlichen Regelungsregimen. Neben den produktspezifischen Regelungen des MedCanG spielen in der juristischen Beratungspraxis vor allem arzneimittel- und apothekenrechtliche Fragestellungen eine herausragende Rolle. Importeure, Großhändler und Apotheker gehen mit den unterschiedlichen Produkten um, bevor sie von Patientinnen und Patienten angewendet werden können. Die Qualitätsanforderungen sind hoch und die Therapieformen häufig sehr individuell. Dies stellt die an der Versorgung Beteiligten und die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht selten vor rechtliche Herausforderungen.

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Jan-David Hoppe, Rechtsanwalt, Bonn

Rechtsanwalt Jan-David Hoppe ist Fachanwalt für Strafrecht, zertifizierter Compliance-Officer und Lehrbeauftragter der Universitäten Bonn, Heidelberg und Tübingen im Studiengang Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Mit mehr als zwanzig Jahren anwaltlicher Tätigkeit in den Bereichen Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht besitzt er umfassende Berufserfahrung. Darüber hinaus verfügt Rechtsanwalt Hoppe mit einer über zehnjährigen Tätigkeit als Unternehmensanwalt in einer Rechtsabteilung im Sonderbereich Wirtschaftsstrafrecht eines der größten DAX30-Konzerne über eine besondere unternehmensspezifische Beratungsexpertise.

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Lukas Klement, Rechtsanwalt, Bonn

Lukas Klement, LL.M. ist seit 2018 Rechtsanwalt bei den Sträter Rechtsanwälten (Bonn) mit pharma- und gesundheitsrechtlichem Beratungsschwerpunkt. Neben pharmazeutischen Unternehmern berät er seit vielen Jahren Importeure, Großhändler und Apotheken zu regulatorischen Fragestellungen im Verkehr mit medizinischem Cannabis und referiert hierzu regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen. Herr Klement ist außerdem Lehrbeauftragter zu arzneimittelrechtlichen Lehrinhalten in Weiterbildungsstudiengängen der Universitäten Bonn, Heidelberg, Tübingen und Münster.