Versandhandelsverbot kraft Länderliste?
Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling
Professor Dr. Heinz-Uwe Dettling studierte Rechtswissenschaften und promovierte zum Dr. iur. an der Universität Tübingen. Seit 2019 ist er Honorarprofessor an der Universität Hohenheim mit Vorlesungen zum Gesundheitswirtschaftsrecht sowie KI-Recht und Digital-Recht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Gesundheitsrecht und zum Recht der Künstlichen Intelligenz sowie Mitherausgeber von Kommentaren zum Arzneimittelrecht und Krankenhausrecht. Professor Heinz-Uwe Dettling war 1998 Gründungspartner von Oppenländer Rechtsanwälte und baute 2018 bis 2024 das Life science law-Team der Ernst & Young Law GmbH auf. Er ist Gründer der seit dem 01.01.2025 bestehenden Prof. Dettling Rechtskanzlei in Stuttgart und berät und vertritt seit über 30 Jahren Unternehmen im Gesundheitsrecht (Arzneimittel- und Apothekenrecht, Krankenhausrecht, Arztrecht) einschließlich zugehörigem Digitalrecht.
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Zu den TicketsHerzog: Kennzahlen in der Apotheke
Passé sind die Zeiten von „Pi mal Daumen" und vagen Vermutungen. Lassen Sie die Zahlen für sich sprechen, um den unternehmerischen Erfolg Ihrer Apotheke klar zu bemessen. In diesem Buch erfahren Sie unter anderem, wann sich der Direkteinkauf von Waren lohnt, welche Artikel die höchsten Umsätze generieren und wann eine Investition rentabel ist. Die 4. Auflage wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Praktische Excel-Rechenblätter stehen via QR-Code zum Download bereit und helfen Ihnen dabei, maßgeschneiderte Einblicke in Ihr Unternehmen zu erhalten sowie fundierte Entscheidungen zu treffen.
May/Dettling/Bauer: Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2016 entschieden, dass für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland die für deutsche Apotheken geltende Preisbindung gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht zur Anwendung kommt. Es ist absehbar, dass es in Folge der Entscheidung zu einer nennenswerten Verschiebung von Marktanteilen zugunsten von EU-Versandapotheken und zu Lasten der öffentlichen Apotheken in Deutschland kommen wird. Mit Belegen, Nachweisen und Szenarien wird in dem Gutachten die „Lücke im Tatsächlichen“ geschlossen, die vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung konstatiert worden war.