Fr. 6. März 2026 -

Versandhandelsverbot kraft Länderliste?

Deutsche Gerichte betrachten die vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte Übersicht über die EU-Mitgliedstaaten und anderen EWR-Staaten, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen (sog. Länderliste), ohne nähere Begründung als für sie verbindlich. Dagegen hatte das Kammergericht Berlin in einem Urteil aus dem Jahr 2004 festgestellt, dass die Bewertung in der Landesliste, wonach die  Versandstandards in den Niederlanden mit den deutschen Vorgaben vergleichbar seien, unzutreffend ist. Mit seinem aktuellen Urteil vom November 2025 hat der Bundesgerichtshof einen Fall an die Vorinstanz mit dem Auftrag zurückverwiesen, die Anforderungen des niederländischen Rechts für den Betrieb einer Präsensapotheke und darüber hinaus aufzuklären, ob eine niederländische „Grensapotheke“  besonderen rechtlichen Erfordernissen unterliegt. Der Vortrag befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, ob sich im Zusammenhang mit den Regelungen zur Länderliste neue rechtliche Aspekte für ein mögliches Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ergeben.

Porträt-Foto Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling

Prof. Dr. Heinz-Uwe Dettling

Professor Dr. Heinz-Uwe Dettling studierte Rechtswissenschaften und promovierte zum Dr. iur. an der Universität Tübingen. Seit 2019 ist er Honorarprofessor an der Universität Hohenheim mit Vorlesungen zum Gesundheitswirtschaftsrecht sowie KI-Recht und Digital-Recht. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Gesundheitsrecht und zum Recht der Künstlichen Intelligenz sowie Mitherausgeber von Kommentaren zum Arzneimittelrecht und Krankenhausrecht. Professor Heinz-Uwe Dettling war 1998 Gründungspartner von Oppenländer Rechtsanwälte und baute 2018 bis 2024 das Life science law-Team der Ernst & Young Law GmbH auf. Er ist Gründer der seit dem 01.01.2025 bestehenden Prof. Dettling Rechtskanzlei in Stuttgart und berät und vertritt seit über 30 Jahren Unternehmen im Gesundheitsrecht (Arzneimittel- und Apothekenrecht, Krankenhausrecht, Arztrecht) einschließlich zugehörigem Digitalrecht.