Fr. 6. März 2026 -

(Straf-)Rechtliche Risiken bei der Verschreibung und Abgabe von Cannabis.

Der Vortrag beleuchtet die rechtlichen und praktischen Implikationen der Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis und richtet sich gleichermaßen an Ärztinnen und Ärzte wie an Apothekerinnen und Apotheker. Vor dem Hintergrund einer zunehmend dynamischen Debatte rücken insbesondere Konstellationen in den Fokus, in denen Medizinalcannabis im Rahmen der Fernbehandlung verordnet wird – teils nach rein digitaler Anamnese, teils unter Nutzung standardisierter Onlinefragebögen, und mitunter auch durch Ärztinnen und Ärzte, die nicht in Deutschland ansässig sind. Diese Entwicklungen führen nicht nur zu Unsicherheiten bei den Behandelnden, sondern haben auch unmittelbare Auswirkungen auf Apotheken, die sich immer häufiger mit der Frage konfrontiert sehen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Abgabe rechtssicher möglich ist. 

Im Mittelpunkt stehen dabei die Prüf- und Sorgfaltspflichten auf beiden Seiten: Welche Anforderungen gelten an Indikationsstellung, Aufklärung, Dokumentation und Therapieüberwachung, wenn die ärztliche Behandlung (teilweise) aus der Distanz erfolgt? Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Fernbehandlung und einer „Verordnung ohne ausreichende ärztliche Befassung“? Und welche Prüfmaßstäbe treffen die abgebende Apotheke? 

Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Onlineplattformen aus juristischer Perspektive eingeordnet. Diskutiert werden typische Kooperationsmodelle. 

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Dimension: Wann können sich Beteiligte – je nach Ausgestaltung des Einzelfalls – dem Vorwurf einer unzulässigen Verschreibung, einer fehlerhaften Abgabe oder einer sonstigen strafrechtlich relevanten Beteiligung ausgesetzt sehen? Abgerundet wird der Vortrag durch eine Einordnung der aktuellen regulatorischen Entwicklungen und des laufenden Gesetzgebungsvorhabens, das den Rahmen für Verschreibung, Versorgung und Kontrolle von Medizinalcannabis weiter prägen dürfte. 

Ziel ist es, den Teilnehmenden eine praxisnahe Orientierung zu geben, Handlungssicherheit zu schaffen und konkrete Ansatzpunkte aufzuzeigen, wie sich rechtliche Anforderungen im Versorgungsalltag umsetzen lassen – ohne die patientenorientierte Versorgung aus dem Blick zu verlieren.

Porträt-Foto Dr. Justine Diebel

Dr. Justine Diebel, Frankfurt

Dr. Justine Diebel ist Rechtsanwältin und bundesweit als Strafverteidigerin tätig. 

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, einer Promotion und ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie und Medizinstrafrecht absolvierte sie ihr Referendariat und war anschließend in einer Strafrechtskanzlei angestellt, bevor sie Anfang 2025 ihre eigene Kanzlei gründete. 

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit lehrt sie Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Philipps-Universität Marburg. Sie ist Mitglied im Landespräventionsrat Hessen und engagiert sich dort in der Arbeitsgruppe Suchtprävention, die sich mit kriminalpräventiven Fragestellungen rund um das Thema Sucht befasst. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Medizinalcannabis. In diesem Bereich ist sie sowohl praktisch als auch publizistisch tätig. So war sie unter anderem Sachverständige im Gesetzgebungsverfahren zum Cannabisgesetz (CanG) und ist Mitherausgeberin der Fachzeitschrift Drogen und Recht. Im Kommentar „Geschwandtner/Graf/Sobota“ erläutert sie die strafrechtlichen Regelungen zu Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken.