Fr. 6. März 2026 -

Arzt/Apotheker: Abspracheverbot versus Kooperation – ein Dilemma?

Die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Ärzten, die eine Koordination der Versorgungswege zum Gegenstand hat, ist angesichts des in § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) statuierten Abspracheverbots immer wieder Gegenstand von juristischen Diskussionen. Die Rechtsprechung zeigt sich zwar offen dafür, dieses Verbot bei Vorliegen sachgerechter Gründe einschränkend auszulegen. Dennoch birgt die Kooperation von Apothekern und Ärzten erhebliche rechtliche Risiken.

Der Vortrag gibt einen Überblick zu der Konturierung des Abspracheverbots durch die Rechtsprechung und befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen eine rechtfertigende medizinische Rationale für Kooperationen angenommen werden kann. Für die Versorgungspraxis werden die Grundprinzipien für eine rechtskonforme Gestaltung von Absprachen zwischen den Akteuren aufgezeigt.

Porträt-Foto Manuela A. Steininger

Manuela Steininger, Düsseldorf

Manuela A. Steininger ist Rechtsanwältin und Associate der globalen Industriegruppe Healthcare & Life Sciences der Sozietät Clifford Chance. 
Ihre Beratungsschwerpunkte liegen auf regulatorischen Aspekten des Pharmarechts, insbesondere des Erstattungsrechts und des Marktzugangs von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Gesundheitsdienstleistungen. 
Manuela A. Steininger ist Mitglied des Ausschusses "Markt und Erstattung" von Pharma Deutschland sowie der Schriftleitung der Fachzeitschrift Medizin Produkte Recht.

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Cyran/Rotta: Apothekenbetriebsordnung Kommentar

Die Institution der jederzeit erreichbaren und präsenten öffentlichen Apotheke hat bei der Bewältigung der Corona-Krise stark an Bedeutung, Profil und Ansehen gewonnen. Auch deshalb hat der Gesetzgeber den heilberuflichen Tätigkeitsbereich von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in der Vor-Ort-Apotheke gestärkt und erweitert. Nach der erfolgreichen Einbindung der Apotheken in die Covid-Impfkampagne sind jetzt auch Grippe-Schutzimpfungen Bestandteil der apothekerlichen Regelversorgung. Vorbereitung und Durchführung haben im neuen § 35a ApBetrO ihren Niederschlag gefunden und werden im Kommentar ausführlich erläutert. Praxisnah kommentiert werden auch die inzwischen näher ausgestalteten „Big Five“ der pharmazeutischen Dienstleistungen bei Bluthochdruck, Inhalativa, Polymedikation, Oraler Krebstherapie und Organtransplantation, bei denen zum Teil komplexe Regularien zu beachten sind. Außerdem werden die nunmehr flächendeckend in Kraft getretenen Regelungen des PTA-Gesetzes mit seinen rechtlichen Auswirkungen auf die Apothekenbetriebsordnung erläutert.