Apothekenmarketing: Was lassen Arzneimittelpreisrecht und Heilmittelwerberecht zu?
Professor Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale), Universität Marburg
Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, Master-Studium an der Yale Law School (USA), Juniorprofessor und Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg,
Mitglied der Forschungsstelle für Pharmarecht der Philipps-Universität Marburg, Dozent und Gutachter für die Studienstiftung des deutschen Volkes, Richter am Landgericht, Mitglied des Justizprüfungsamts beim OLG Hamm, Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht Justiz NRW, unabhängiges Mitglied der Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 SGB V.
Arbeitsschwerpunkte: Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht; Internationales Privat- und Wettbewerbsrecht; Rechtsvergleichung; Gesundheitsrecht; Datenschutzrecht.
Zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. Gröning/Mand/Reinhart, Heilmittelwerberecht – Kommentar zum deutschen und europäischen Recht. Beirat und regelmäßiger Autor in Arzneimittel&Recht – Zeitschrift für Arzneimittelrecht und Arzneimittelpolitik.
Gröning/Weihe-Gröning/Mand/Reinhart: Heilmittelwerberecht
Im Heilmittelwerberecht überschneiden sich deutsche und europäische Rechtsvorschriften. In vielen wichtigen Fragen herrscht Unsicherheit über die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts und seine vollständige Umsetzung in nationales Recht. Die Kommentierung zum deutschen Heilmittelwerbegesetz geht konsequent auf die Bezüge zum Gemeinschaftsrecht ein. Bei allen Vorschriften wird die Richtlinienkonformität untersucht. Das nationale Recht wird umfassend und fundiert auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Fachliteratur dargestellt. Der Kommentar bietet dem Praktiker dogmatisch abgesicherte Stellungnahmen zu allen Themen und Problemen des Heilmittelwerberechts.
Arzneimittel & Recht
Arzneimittel & Recht ist das Forum für alle rechtlichen Fragen rund um Arzneimittel.
Alle zwei Monate erscheinen in ihr Originalaufsätze, Kommentare, Gerichtsentscheidungen und Kurzbeiträge (Blick nach Brüssel und Blick nach Berlin).
Die Zeitschrift legt Wert auf komprimierte, fundierte und übersichtliche Artikel. Für Abonnenten stehen im Internet gesundheitsrechtliche Entscheidungen im Wortlaut zur Verfügung.