Fr. 20. März 2026 -

Blick nach vorne

Das erweiterte Leistungsspektrum von Apotheken erfordert eine neue GKV-Vertragsstruktur und mehr finanziell unabhängige Dienstleistungsmodelle

Die aktuelle Vertragslandschaft von Arzneimittel- und Hilfsmittelverträgen zwischen Apotheken und GKV ist stark abhängig von der Struktur in der Sie eingebettet ist. Diese Struktur besteht aus den rechtlichen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel dem Sozialgesetzbuch und den Organisationen in der Selbstverwaltung. Hierbei ist eine Weiterentwicklung der Vergütungsmodelle hin zu stärker dienstleistungsorientierten, regionalen und digitalen Vertragsstrukturen notwendig. Die daraus entstehenden Herausforderungen für Apotheken sowie die daraus abgeleiteten strukturellen Anforderungen und strategischen Aufgaben an die ABDA sind vielfältig und von existentieller Bedeutung. Mit Blick nach vorne braucht es mehr finanzielle Unabhängigkeit für die Apotheken vor Ort.

Porträt-Foto Jan Harbecke

Jan Harbecke, Vorstand im AVWL und Inhaber der Jahreszeiten-Apotheke in Münster

Jan Harbecke ist als Inhaber der Jahreszeiten Apotheken mit drei Betrieben in Münster ansässig. Dazu ist er im Vorstand des Apothekerverbandes und unter anderem für Vertragsangelegenheiten und Dienstleitungen zuständig. Digitale Prozesse, innovative Produkte und Beratungen wie z. B. das Impfen und PDL stehen bei ihm im Vordergrund und werden stetig weiterentwickelt. Er setzt sich dafür ein, dass entsprechende zukunftsträchtige Verträge vereinbart werden und weitere Apotheken mitmachen bzw. mehr Leistungen anbieten.  

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Werner/König: Dienstleistungen aus der Apotheke

Die Apotheke kann mehr als nur Arzneimittel. Zwei pfiffige Autoren zeigen in diesem Buch, welche Ideen es für Dienstleistungen aus der Apotheke gibt und wie diese angeboten werden können. Dabei handelt es sich um viel mehr als nur die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Mithilfe der Digitalisierung wird vieles möglich. Lesen Sie, welche zeitgemäßen Dienstleistungen es gibt, wie sie eingeführt werden können und was sie kosten sollten, warum Telemedizin und Terminbuchungs-Software hilfreiche Strategien sein können und wie Apotheken dem Versandhandel wirksam entgegentreten können.

Schiffter-Weinle/Effertz/Frohn: Grippeimpfung

Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 fiel der Startschuss: Im Rahmen von Modellvorhaben können Apotheker ab sofort gegen Grippe impfen. Der niedrigschwellige Zugang zur Impfung in Apotheken bietet die Chance, die Impfquote gegen Influenza vor allem in den Risikogruppen zu steigern. Nutzen auch Sie die Chance, neues pharmazeutisches Terrain zu betreten und gleichzeitig Ihren Kunden und Patienten einen wichtigen Service zu bieten! Mit dieser Arbeitshilfe bereiten Sie sich optimal vor. Ein Apotheker und Jurist für Medizinrecht analysiert für Sie umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei nimmt er auch Stellung zu Haftungsfragen, Notfallmaßnahmen und Versicherungsthemen. Die Arbeitshilfe fasst zudem alle wichtigen Fakten rund um die Influenza-Infektion, die Impfstoffe sowie deren potenzielle Nebenwirkungen und Kontraindikationen zusammen und gibt praktische Hilfestellung für die Durchführung und Dokumentation der Schutzimpfung in der Apotheke. Dabei orientiert sie sich an der BAK-Leitlinie zur Grippeimpfung in öffentlichen Apotheken. Die Formulare finden Sie zum Download auf www.Online-PlusBase.de.