Fr 31. Mär 2023 -

Verblistern 2.0: Entwicklungen für die Zukunft

Das Blistern von Arzneimitteln hat inzwischen eine lange Tradition, doch durch neue Anforderungen seitens der Anwender und des Gesetzgebers hat sich bei der Verblisterung in den letzten Jahren viel verändert. Früher als Organisations- und Kundenbindungsinstrument eingesetzt, hat die Verblisterung heute weit mehr Funktionen und Vorgaben zu erfüllen. Daher hat sich mehrheitlich der Schlauchblister durchgesetzt gegenüber einer Vielzahl anderer Formen von Kartenblistern.

Reinraumbedingungen für die Produktion, Anschaffung und Validierung der Geräte, Auswahl und Freigabe jedes Arzneimittels, Risikoanalyse, Abnahme durch die Aufsicht usw. - viele Regularien sind zu erfüllen. Bei der Produktion sind neben den eingesetzten Materialien die Chargen bzw. das Verfallsdatum der Arzneimittel zu dokumentieren. Bei Umstellung auf das E-Rezept ist zurzeit sogar die Charge schon bei der Bedruckung gefordert. Ein Umstand, der gerade viele Diskussionen hervorruft.

Das unbedingt nötige Controlling wird heute zumeist automatisch durchgeführt - mittels Foto vom Blisterbeutel inklusive Scan- und Farbabgleich der Tablette bzw. Kapsel. Das alles hat ­dazu geführt, dass die Mehrzahl der verblisternden Apotheken sich für die Zusammenarbeit mit einem Blisterzentrum entschieden haben. Diese Dienstleistungsgemeinschaft ermöglicht auch kleineren Apotheken, ihrer Patienten und Heime mit Blistern zu versorgen, die auf dem aktuellen Stand mit entsprechender Qualität sind.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen und kontrollierten Verträge zwischen Apotheke und Blisterzentrum geben dabei die nötige Sicherheit.

Trotz steigender Inanspruchnahme der Verblisterung sind mehrere Probleme nach wie vor ungelöst:

1. Ohne Medikationsanalyse kann keine Apotheke vernünftig verblistern. Trotzdem wird diese nötige pharmazeutische Dienstleistung den Heimbewohnern von den Krankenkassen vorenthalten, sie darf von Apotheken nur bei ambulanten Patienten abgerechnet werden.

2. Nach all den Jahren gibt es noch immer keinen verbindlichen und eindeutigen Blisterpreis. So geraten die Apotheken immer wieder in Nöte, wenn Kunden oder Heime den Blisterpreis nicht zahlen wollen. Generell ist kostenloses Verblistern verboten (Anti-Korruptionsgesetz), der vom Blisterzentrum geforderte Preis darf nicht unterschritten werden. Dies wird mittlerweile von den Aufsichtsbehörden kontrolliert.

Apotheker Erik Tenberken

  • Apotheker
  • seit April 1993 selbstständig in der Birken Apotheke, Köln
  • 1996 Fachapotheker für Offizinpharmazie
  • 2002 Mitgründer Deutsche Arbeitsgemeinschaft HIV und Hepatitis kompetente Apotheken e. V. (DAH2KA e. V.)
  • 2009 Gründung Blisterzentrum Kölsche Blister GmbH
  • seit 2013 Vorstand im Bundesverband Patienten­individueller Arzneimittelverblisterer e. V. (BPAV e. V.)

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