Fr 14. Apr 2023 -

Lieferengpässe – Was darf die Apotheke, wenn ein Arzneimittel fehlt?

In nie gekanntem Ausmaß sehen sich aktuell Patientinnen und Patienten, Apothekerinnen und Apotheker mit Lieferengpässen bei Arzneimitteln konfrontiert. Kunden reagieren in der Apotheke verständnislos und verärgert, wenn sie ihre benötigten Medikamente nicht erhalten. Der Kommunikationsaufwand in der Offizin ist immens. Dies wird inzwischen auch in den Publikumsmedien wahrgenommen. Sie bezeichnen die Zustände zu Recht als eines entwickelten Industrielandes unwürdig. Die Ursachen der Lieferengpässe sind zwar im globalen Zusammenhang komplex, zum Teil aber auch hausgemacht.

Dennoch stellt sich die ganz praktische Frage: Was tun, wenn in der Apotheke ein Arzneimittel fehlt? Der Referent zeigt Wege auf, wie in der Apotheke im Einzelfall bei Lieferengpässen dennoch eine einigermaßen akzeptable Arzneimittelversorgung gewährleistet werden kann. Dabei benennt er mögliche Versorgungsalternativen und ordnet sie rechtlich ein.

Dr. Morton Douglas, Freiburg

Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und an der University of Aberdeen

Seit 2004 Anwalt in der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, seit 2010 als Partner

2015 Gutachter im Rechtsausschuss des Bundestages zum Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen

Schwerpunkt: umfassende Beratung von Heilberuflern und Unternehmen der Gesundheitsbranche sowie des Marken- und Wettberwerbsrecht

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Nicht lieferbar!

„Ihr Arzneimittel ist leider nicht lieferbar." Dieser Satz gehört mittlerweile zum Standardrepertoire des deutschen Apothekenpersonals. Ein gravierendes, stetig wachsendes Problem. Plötzlich sind wichtige Güter nicht mehr selbstverständlich. Heute wird bewusst, dass Arzneimittel nicht aus deutschen Fabriken stammen, sondern Endprodukte globaler Handelsketten sind. Viele wichtige Arzneistoffe kommen längst aus Asien.